ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR PRODUKTIONSREIFE MUSIK VON SONY CREATIVE SOFTWARE

WICHTIG – BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement – „EULA‟) für Inhalte von Sony Creative Software ist ein rechtswirksamer Vertrag zwischen Ihnen (als natürliche oder juristische Person) und der Sony Creative Software Inc. („Sony Creative Software‟) in Bezug auf produktionsreife Musik von Sony Creative Software. Indem Sie einen beliebigen Teil der produktionsreifen Musik lizenzieren, kopieren oder anderweitig verwenden, erklären Sie sich mit den Bestimmungen dieses EULA einverstanden. Falls Sie den Bestimmungen dieses EULA nicht zustimmen, ist es Ihnen nicht gestattet, produktionsreife Musik zu nutzen. Bitte lesen Sie diesen Vertrag sorgfältig durch. Ihre Nutzung der produktionsreifen Musik unterliegt den Bestimmungen dieses Vertrags.

Produktionsreife Musik ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsabkommen sowie sonstige Gesetze und Vereinbarungen zum geistigen Eigentum geschützt. Produktionsreife Musik wird Ihnen in Lizenz überlassen, nicht verkauft.

1. LIZENZGEWÄHRUNG. Sony Creative Software als Lizenzgeber gewährt Ihnen als Lizenznehmer ein beschränktes, nicht exklusives Recht zur unbeschränkten Verwendung der produktionsreifen Musik in Ihren eigenen Original-Multimediaproduktionen. Produktionsreife Musik darf weder ganz noch teilweise als Loops, Musikvorlagen, Alben oder in irgendeiner anderen Form eigenständiger musikalischer Darbietung weiterverkauft oder weitervertrieben werden, sofern sie nicht in Ihre eigenen multimedialen Werke integriert ist. Sämtliche Rechte, die dem Lizenznehmer nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bleiben Sony Creative Software bzw. seinen Lizenzgebern vorbehalten.

2. EIGENTUM AN DER PRODUKTIONSREIFEN MUSIK. Sony Creative Software behält das vollständige Eigentumsrecht an der produktionsreifen Musik sowie an allen nachfolgend erstellten Kopien von dieser, unabhängig davon, auf welchen Medien oder in welchem Format die Originalkopien vorliegen. Mit der Lizenz wird weder die ursprüngliche produktionsreife Musik noch das zugrunde liegende Material verkauft.

3. URHEBERRECHT. Sämtliche Rechte und Rechtsansprüche in Zusammenhang mit der produktionsreifen Musik und den Kopien dieser liegen bei Sony/ATV Music Publishing LLC. Produktionsreife Musik ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Abkommen geschützt. Mit Ausnahme der Genehmigung zum Anfertigen von Kopien gemäß den Bestimmungen dieses EULA ist produktionsreife Musik daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln.

4. BENUTZERPRODUKT-AUFFÜHRUNGSRECHTE. In Ländern, in denen direkte Aufführungslizenzen erteilt werden können, fällt das Endbenutzerprodukt unter eine direkte Aufführungslizenz. In Ländern, in denen Aufführungslizenzen über Organisationen zum Schutze der Aufführungsrechte laufen müssen, gelten lokale Bestimmungen und es ist ausschließlich Pflicht des Endbenutzers, diese Bestimmungen zu beachten. Sony Creative Software übernimmt gegenüber dem Anbieter keinerlei Haftung für die Nichteinhaltung durch den Endbenutzer und der Anbieter verzichtet auf jeglichen Anspruch gegenüber Sony Creative Software für die Nichtbeachtung von Bestimmungen zu Aufführungslizenzen jeglicher Art. In den Einsatzblättern sind die aus dem zugehörigen Inhalt abgeleiteten Songnamen aufgeführt. Dabei ist SONY/ATV sowohl als Komponist als auch als Herausgeber angegeben.

5. NUTZUNGSEINSCHRÄNKUNGEN. Es ist Ihnen untersagt, (a) produktionsreife Musik zu vertreiben, gemeinsam zu nutzen, in Unterlizenz zu vergeben, zu verleihen, zu verpachten oder auf andere Weise Dritten zur Verfügung zu stellen (sei es über das Internet, ein Informationsnetzwerk oder tragbare Medien, durch Übertragung oder in irgendeiner anderen Form), (b) produktionsreife Musik ganz oder teilweise zu modifizieren, zu adaptieren, als Basis für Bearbeitungen zu verwenden oder zu übersetzen (mit Ausnahme der Einbindung in Ihr Werk gemäß den Bestimmungen dieses EULA), oder (c) produktionsreife Musik auf eine nicht in diesem EULA bzw. der Dokumentation zur produktionsreifen Musik vorgesehene Art zu nutzen.

6. ÜBERTRAGUNG. Produktionsreife Musik kann nur dann an Dritte übertragen werden, wenn diese den Bestimmungen dieses EULA zustimmen. Wenn Sie produktionsreife Musik übertragen, erlöschen umgehend Ihre Rechte aus diesem EULA und Sie sind verpflichtet: (a) jegliche Nutzung der produktionsreifen Musik einzustellen, (b) alle Kopien der produktionsreifen Musik von dem Computer, auf dem sie installiert wurden, dauerhaft zu löschen, und (c) dem Erwerber die originale produktionsreife Musik zu übergeben. Es ist Ihnen nicht gestattet, das Original oder jegliche Kopien der produktionsreifen Musik zu behalten.

7. BEENDIGUNG. Ihr Recht zur Nutzung der produktionsreifen Musik erlischt automatisch, wenn Sie gegen die Bestimmungen dieses EULA verstoßen. Bei Beendigung des EULA sind Sie verpflichtet: (a) jegliche Nutzung der produktionsreifen Musik einzustellen, (b) das Original sowie alle Kopien der produktionsreifen Musik zu zerstören und (c) alle Kopien der produktionsreifen Musik von dem Computer, auf dem sie installiert wurden, dauerhaft zu löschen.

8. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. DIE PRODUKTIONSREIFE MUSIK WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN WERDEN VON SONY CREATIVE SOFTWARE UND SEINEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG AUSGESCHLOSSEN. DIES GILT AUCH, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH, FÜR DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT, DIE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DIE GEWÄHRLEISTUNG, DASS KEINE RECHTE DRITTER VERLETZT WERDEN. MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE INFORMATIONEN ODER EMPFEHLUNGEN VON SONY CREATIVE SOFTWARE ODER EINEM VON SONY CREATIVE SOFTWARE AUTORISIERTEN VERTRETER STELLEN KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAR. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN ÜBERNIMMT SONY CREATIVE SOFTWARE KEINE GEWÄHRLEISTUNG, DASS: (a) DIE PRODUKTIONSREIFE MUSIK FEHLERFREI IST, (b) SIE DIE PRODUKTIONSREIFE MUSIK UNTERBRECHUNGS- ODER FEHLERFREI NUTZEN KÖNNEN, (c) DIE PRODUKTIONSREIFE MUSIK IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT ODER (d) DIE PRODUKTIONSREIFE MUSIK MIT DER VON IHNEN GEWÄHLTEN HARDWARE- ODER SOFTWARE-KONFIGURATION KOMPATIBEL IST.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN. DIE HAFTUNG VON SONY CREATIVE SOFTWARE, SEINEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN ODER DEN DRITTANBIETERN GEGENÜBER IHNEN ODER EINEM DRITTEN ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN VON IHNEN FÜR DIE PRODUKTIONSREIFE MUSIK BEZAHLTEN BETRAG.

10. RECHTSMITTELAUSSCHLUSS. OHNE EINSCHRÄNKUNG DER OBEN IN DEN ABSÄTZEN 8 UND 9 BESCHRIEBENEN AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN SIND SONY CREATIVE SOFTWARE ODER SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN IHNEN ODER ANDEREN GEGENÜBER IN KEINER WEISE HAFTBAR FÜR INDIREKTE, KONKRETE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, ZU STRAFSCHADENERSATZ VERPFLICHTENDE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS IHRER NUTZUNG ODER IHREM UNVERMÖGEN ZUR NUTZUNG DER PRODUKTIONSREIFEN MUSIK ERGEBEN. DIES GILT AUCH, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH FÜR GEWINN- ODER EINNAHMENVERLUSTE, NUTZUNGSAUSFÄLLE DER SOFTWARE BZW. DER DAZUGEHÖRIGEN HARDWARE ODER SOFTWARE, DATENVERLUSTE ODER EINE BEEINTRÄCHTIGUNG DES FIRMENANSEHENS UND SCHLIESST AUCH DEN FALL MIT EIN, DASS DIE PARTEIEN VON DER MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDEN.

11. IHRE SPEZIFISCHEN RECHTE. IN MANCHEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS VON SCHÄDEN ODER DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG NICHT ZULÄSSIG, SODASS DIE OBEN ANGEFÜHRTEN AUSSCHLÜSSE UND EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE AUF SIE NICHT ZUTREFFEN. IHRE SPEZIFISCHEN RECHTE KÖNNEN JE NACH GERICHTSBARKEIT UNTERSCHIEDLICH SEIN.

12. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN. Sie erklären sich mit der Einhaltung sämtlicher anwendbarer Exportgesetze, Einschränkungen und Richtlinien des US-amerikanischen Handelsministeriums, des US-amerikanischen Finanzministeriums und anderer amerikanischer oder ausländischer Behörden einverstanden. Sie verpflichten sich, die produktionsreife Musik nicht zu exportieren bzw. nicht zu reexportieren sowie keine derartigen Exporte zu gestatten, wenn dabei gegen ein solches Gesetz, eine solche Einschränkung oder Richtlinie verstoßen wird. Dies gilt auch, aber nicht ausschließlich für die Einfuhr oder Wiedereinfuhr nach Kuba, Libyen, Nordkorea, Syrien, in den Iran, den Irak und den Sudan sowie in andere Länder, auf die ein Handelsembargo der USA zutrifft, bzw. an Parteien, die in der amerikanischen „Export Administration Table of Denial Orders‟ oder der Liste der „Specially Designated Nationals and Blocked Persons‟ des US-amerikanischen Finanzministeriums angeführt sind. Ebenso untersagt ist der Export in verbotene Gebiete der Ländergruppen, die in dem zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen Ergänzungsblatt Nr. 1 zu Teil 740 oder in der Handelskontrollliste in dem zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen Ergänzungsblatt Nr. 1 zu Teil 738 der amerikanischen Exportadministrationsrichtlinien (bzw. in deren Ergänzungen) angeführt sind.

13. ENDBENUTZER DER US-REGIERUNG. Die produktionsreife Musik ist für die US-Regierung mit EINGESCHRÄNKTEN RECHTEN lizenziert. Die US-Regierung unterliegt den im Absatz zu den Rechten an technischen Daten und Computersoftware in DFARS 252.227-7013 und den im Absatz zur kommerziellen Computersoftware in 48 CFR 52.227-19, je nach Anwendbarkeit, dargelegten Einschränkungen. Auftragnehmer/Hersteller ist Sony Creative Software, 6080 Center Drive, 10th Floor, Los Angeles, California 90045.

14. VERSCHIEDENES. Dieser EULA gilt als bindend und tritt zugunsten von Sony Creative Software und Ihnen, sowie der jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Empfänger in Kraft. Wird eine Bestimmung dieses EULA als ungültig oder nicht umsetzbar erachtet, hat dies keine Auswirkung auf die Gültigkeit oder Umsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses EULA. Ein Verzicht auf die Geltendmachung von Rechten, die sich aus diesem EULA ergeben, bedeutet nicht, dass auch künftig auf die Geltendmachung entsprechender Rechte verzichtet wird. Jegliche Rechtsverzichte, Ergänzungen oder Änderungen in Bezug auf die Bestimmungen dieses EULA sind nur dann gültig, wenn sie in Schriftform vorliegen und von Sony Creative Software und Ihnen unterzeichnet wurden. Diese EULA unterliegt ungeachtet der in Kalifornien geltenden Kollisionsnormen den Gesetzen der Vereinigten Staaten und des US-Bundesstaates Kalifornien. Aus diesem EULA resultierende bzw. damit verbundene Klagen können ausschließlich vor den entsprechenden Regional- oder Bundesgerichten in Los Angeles, Kalifornien, USA, verhandelt werden. Sony Creative Software und Sie erklären sich unwiderruflich mit der Zuständigkeit dieser Gerichte und dem Gerichtsstand in Los Angeles County, Kalifornien, USA, einverstanden. Dieser EULA stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Sony Creative Software und Ihnen hinsichtlich des EULA-Gegenstands dar. Die Bestimmungen in den Abschnitten 8 bis 10 sowie 14 und 15 behalten auch nach Beendigung dieses EULA ihre Gültigkeit.

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